Hilfstaxe
Ab 1. Januar gelten neue marktgerechte Preise für die Taxierung von Stoffen und Gefäßen nach der Hilfstaxe. Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband haben sich auf neue Anlagen 1 und 2 zur Hilfstaxe geeinigt, die DAV-Mitgliederversammlung stimmte kürzlich auch schon zu. Demnach sollen die vereinbarten Preise der Stoffe und Gefäße für Rezepturarzneimittel an die tatsächliche Marktsituation angepasst werden.
Verpackungsgesetz
Ab dem 1. Januar 2019 gilt ein neues Verpackungsgesetz. Auch die öffentlichen Apotheken – und zwar nicht nur die mit Versandhandelserlaubnis – müssen hier tätig werden. Sie müssen prüfen, ob ihre Lieferanten von Serviceverpackungen die notwendige Beteiligung an einem Entsorgungssystem übernehmen. Bei anderen Verpackungen, insbesondere Versandverpackungen, sind weitere Schritte nötig.
Neuer Rahmenvertrag
Zum 1. Juli 2019 soll der neue Rahmenvertrag in Kraft treten. Der DAV und der GKV-Spitzenverband haben sich nach jahrelangen, grundsätzlichen Verhandlungen auf einige wichtige Änderungen geeinigt, die den Apothekern den Arbeitsalltag erleichtern können. Beispielsweise soll es Änderungen bei der Abgabe von Import-Arzneimitteln geben und eine neue Definition von „Nicht-Lieferbarkeit“, damit in solchen Fällen Retaxationen schwerer möglich sein werden.